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Allgemeine Geschäftsbedingungen Jennifer Wolff

  1. Allgemeines
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Jennifer Wolff nachfolgend Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking, Landstrasse 37 in 23820 Pronstorf und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Angebote der Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking nutzen.
    1.2 Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages bietet der Kunde den Abschluss des Vertrages verbindlich an und erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking an. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking zustande. Dies bedarf keiner bestimmten Form.
    1.3 Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages und hat eine unbestimmte Laufzeit. Die Kündigung unterliegt den gesetzlichen Regelungen und bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Woche.
    1.4 Nach einmaliger Unterzeichnung erstreckt sich deren Gültigkeit auf jeden folgenden Aufenthalt des Hundes in der Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking.
    1.5 Die Betreuung umfasst das Ausführen des Hundes zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden in der Gruppe, sowie das Abholen und Bringen von und zu einem vereinbarten Ort.1.6 Die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
  1. Haftung
    2.1 Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle nötigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat.
    2.2 Der Hundehalter wird vor Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen mitlaufenden Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen, sowie Verletzungen beim Kontakt mit Wildtieren.
    2.3 Eigens für die Tätigkeit des Dogwalking der Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking besteht eine Tiersitter-Haftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 2.2 genannten Fälle erfasst. Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking begrenzt.
    2.4 Die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).
    2.5 Die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden. 2.6 Falls der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung durch die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking ausgeschlossen. 2.7 Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht in der Gruppe mitgenommen. Für dem Zeitraum der Läufigkeit pausiert das Monatsabonnement. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt und/oder nicht angezeigt werden, so übernimmt die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung.  
  1. Verpflichtungen
    3.1 Der Hundebesitzer verpflichtet sich im Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung inklusive Fremdbetreuung zu sein.

3.2 Der Hundebesitzer verpflichtet sich den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet und den Hund mit einem Chip versehen zu haben.

3.3 Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking den Hundebesitzer und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.

3.4 Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der Hundebesitzer alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.

3.5 Der Hundebesitzer verpflichtet sich, die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder Läufigkeit zu informieren.

3.6 Der Hundebesitzer verpflichtet sich die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking über Beißvorfälle und alle etwaigen Auflagen durch Behörden zu informieren.

3.7 Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer.

3.8 Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen mit in die Privaträume zu nehmen, sowie die Übergabe schriftlich zu protokollieren. Die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking haftet nicht für Schäden oder Diebstähle in der Wohnung des Halters.

  1. Preise
    4.1 Die Abopreise richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste, sowie individuellen Vereinbarungen und beinhalten ausschließlich die Betreuungs- und Fahrtkosten.
    4.2 Die Kosten der Betreuung sind bis zum 20. eines Monats in bar oder per Überweisung und ohne Abzug zu begleichen. 4.3 Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 (1) UStG berechnet die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking keine Umsatzsteuer.
  2. Datenschutz
    5.1 Alle Angaben vom Hundehalter werden vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
  3. Ergänzende Bestimmungen
    6.1 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
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